Stufe IIIA Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Europäische Union hat Kategorien für zugelassene Emissionen von Non-Road-Motoren erstellt, Stufen I, II, IIIA, IIIB und IV genannt. Jede nächste Stufe spezifiziert geringere Anteile der 4 folgenden Schadstoffe, die zugelassen sind, basierend auf der Zahl von Gramm pro Kilowattstunde der im Dieselabgas befindlichen Verbindungen. Stromerzeuger waren anfangs nicht in Stufen I und II aufgenommen.

  1. NOx Stickstoffoxide: NOx ist ein Verbrennungsnebenprodukt, das sich in der Atmosphäre verbindet, um Ozon, sauren Regen und Smog zu produzieren. Es wird kontrolliert, indem die Verbrennungstemperatur innerhalb des Zylinders verringert wird.
  2. HC Kohlenwasserstoffe: Im Wesentlichen nicht verbrannter Kraftstoff, HC trägt zu Ozon- und Smogbildung bei. HC ist nur eine Nebenkomponente des Dieselabgases. Kontrolle ist möglich, indem die Verbrennungseffizienz verbessert wird.
  3. CO Kohlenmonoxid: CO ist auch eine Nebenkomponente des Dieselabgases. Es wird kontrolliert, indem die Verbrennungseffizienz verbessert wird.
  4. Feinstaub: Feinstaubpartikel bestehen aus Rußpartikeln von nicht verbranntem Kohlenstoff im Dieselabgas. Feinstaub wird kontrolliert, indem die Verbrennungstemperatur optimiert wird und die Verbrennungseffizienz verbessert wird.

Zurzeit sollen alle EU tragbare Stromerzeuger zwischen 18 und 560kVA den Anforderungen der Stufe IIIA entsprechen.

Als tragbaren Stromerzeuger gelten Mietstromerzeuger oder Geräte, die häufiger als zweimal im Jahr von einer definierten Stelle umgestellt werden.

Die EU wird aber nicht Emissionswerte von stationären Diesel-Stromerzeugern regeln, die für Grund- und Spitzenlast, Spitzenabdeckung, Lastabwurf oder Notstromerzeugung benutzt werden.

In vielen Fällen bemerken wir, dass die Motoren mehr Kraftstoff verbrauchen werden, um der IIIA Anforderung zu entsprechen. Denn wir brauchen mehr Energie (also mehr Kraftstoff), um die Emissionen zu verbessern.

Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

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05/06/2014