ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – EUROPOWER GENERATORS bv

Artikel 1. Allgemeines
Alle Angebote, Verkäufe und Verträge von EUROPOWER Generators bv mit Firmensitz in Belgien, 3850 Nieuwerkerken, Industriezone 1019, Tegelrijstraat 175, und mit Steuernummer BE 0429.593.895, werden von den hierunter erwähnten Bedingungen geführt. EUROPOWER Generators bv setzt voraus, dass die Bedingungen von dem Käufer gekannt und angenommen worden sind. Außer besonderer Erwähnung sind nur diese allgemeinen Verkaufsbedingungen strikt anwendbar, trotz allen gegensätzlichen Angaben erwähnt auf den Dokumenten des Käufers. Alle Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen sind ungültig, es sei denn, dass diese abweichenden Bedingungen im Voraus und schriftlich von EUROPOWER bestätigt worden sind. Bei Konflikten sind vorliegende Bedingungen vorrangig. Die Annullierung eines Artikels oder einer Klausel führt nicht zur Ungültigkeit der gesamten allgemeinen Bedingungen.

Artikel 2: Angebote - Auftragsbestätigungen
Die von EUROPOWER Generators bv aufgestellten Angebote sind für den Kunden
unverbindlich, es sei denn, ausdrücklich anders vereinbart worden ist. Jedes Angebot kann von EUROPOWER Generators bv bis Bestätigung des Käufers aufgehoben werden und ist nach einem Monat automatisch ungültig, ab dem auf dem Angebot erwähnten Datum. Nach dieser Frist behält EUROPOWER Generators bv sich das Recht vor, die Bestellung nach Belieben zu bestätigen und deren Bedingungen zu ändern. Jedes weitergeleitete Angebot verbindet den Käufer, jedoch verbindet EUROPOWER Generators bv nur nach schriftlicher Bestätigung.

Artikel 3: Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nur als Hinweis von EUROPOWER Generators bv aufgegeben und werden, sofern wie möglich befolgt. Verzögerungen der Lieferzeiten rechtfertigen keineswegs das Aufheben der Bestellung, die Kaufwandlung, eine Preisreduzierung oder eine Entschädigungsförderung jedweder Art. EUROPOWER Generators bv ist zur Fakturierung einer Teillieferung ermächtigt, welche ein Teil von einer zusammengestellten Bestellung repräsentiert, für die die Klauseln von Artikel 10 anwendbar sind. Bei verspäteter Zahlung dürfen folgende Lieferungen aufgeschoben werden, bis der gesamte Betrag erhalten wird.

Artikel 4: Rücktritt
Jeder Rücktritt von einer Bestellung muss schriftlich erfolgen und ist nur gültig mit schriftlicher Bestätigung von EUROPOWER Generators bv. Bei Rücktritt einer Bestellung wird der Käufer, neben der Zurückzahlung der von EUROPOWER angefallenen Aufwendungen, EUROPOWER Generators bv einen pauschalen Schadenserzatz von 25% des Kaufpreises schuldig sein, mit einem Minimum von €100 pro Rücktritt.

Artikel 5: Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Im Fall einer Betriebsstörung, einer höheren Gewalt, eines Zufalls oder staatlicher Maßnahmen, ist EUROPOWER Generators bv aus der Liefer- und/oder Ausführungsverpflichtung entlassen. Betriebsstörungen enthalten auch Mängel der Lieferanten von EUROPOWER Generators bv, aus irgendeinem Grund (Warenmangel, Transportschwierigkeiten…). EUROPOWER Generators bv hat dann die Wahl zwischen einerseits den automatischen Rücktritt des Vertrages ohne Schadenserzatz und andererseits die Verlängerung der Liefer- und/oder Ausführungsfrist, ohne dass der Käufer irgendeine Forderung nach Schadenserzatz gelten lassen kann.

Artikel 6: Preise
Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise sind in Euro angegeben.

Artikel 7: Haftung
Alle Auskünfte, die von EUROPOWER Generators bv bezüglich der angebotenen und/oder verkauften Waren erteilt sind, werden verlässlich mitgeteilt. EUROPOWER Generators bv kann keinesfalls haftbar gemacht werden und/oder verpflichtet werden zur Zahlung von Schadensersatz für falsche Auskünfte, die sie bezüglich des Inhalts, der Qualität, der Menge und der allgemeinen Beschreibung der angebotenen und/oder verkauften Waren erteilt hätten.

Artikel 8: Beschwerden
Etwaige Beschwerden, Bemerkungen, Einwände oder Proteste über die Waren sind nur zulässig, vorausgesetzt, dass sie schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung geschehen. Nach dieser Frist von 8 Tagen wird es erwartet, dass der Käufer mit dem Gelieferte einverstanden ist, und werden Beschwerden nicht mehr angenommen. Nach Inbetriebnahme, Verarbeitung, Behandlung oder Durchlieferung an Dritte der Gesamt- oder Teillieferung, werden von EUROPOWER Generators bv keine Beschwerden mehr angenommen. Keine einzige Warenrücksendung wird angenommen ohne vorangehende schriftliche Bestätigung. Falls eine Rücksendung stattfindet, mit der EUROPOWER Generators bv nicht einverstanden ist, aber trotzdem die Waren entgegennimmt, gescheht das immer vorbehaltlich aller Rechte und geht das zulasten des Käufers, und wird die Sendung von EUROPOWER Generators bv zur Verfügung und auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers eingelagert. Jede Beschwerde bezüglich einer Rechnung ist nur zulässig, vorausgesetzt, dass diese schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum formuliert wird. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird es erwartet, dass der Käufer die Rechnung bestätigt hat. Jede Beschwerde wegen Nichtkonformität ist auf jeden Fall auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Waren beschränkt und wird keine Anspruch auf einzig andere Schadenserzatz haben.

Artikel 9: Bestätigung
Der Käufer muss die Waren bei Lieferung sofort und gründlich kontrollieren. Der Käufer muss nachsehen, ob die Waren, die geliefert worden sind, frei von Beschädigung sind und, ob sie mit den von ihm bestellten Waren übereinstimmen, und seine Unterschrift auf den Lieferschein bestätigt, dass es keine einzigen Anomalien gibt zwischen den bestellten und den gelieferten Waren. Jede Nichtkonformität muss auf den Warenbegleitschein und auf den Lieferschein erwähnt werden und EUROPOWER Generators bv muss innerhalb 8 Tagen darauf hingewiesen werden wie bestimmt in Artikel 8. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird definitiv und unwiderleglich vorausgesetzt, dass die gelieferten Waren konform und frei von allen sichtbaren Mängeln sind und gelten die Waren als angenommen. Bei nicht konformer Lieferung hat EUROPOWER Generators bv Anspruch darauf, zum Ersatz überzugehen oder zur Lösung des Vertrages, ohne dass dazu einzige Schadensersatz gefordert werden kann.

Artikel 10: Zahlung
EUROPOWER Generators bv hat Anspruch darauf, eine Vorauskasse von wenigstens 20% zu fragen beim Abschließen jeder Bestellung. Alle Rechnungen sind automatisch bar zahlbar auf das Bankkonto von EUROPOWER Generators bv sofort nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anders erwähnt worden ist. Beim Zahlungsverzug auf dem Fälligkeitstermin der Rechnung, wird der Rechnungsbetrag mit einem pauschalen Schadenserzatz von 15% des Rechnungsbetrages erhöht werden, mit einem Minimum von € 100 pro Rechnung, was dem Schaden, der für EUROPOWER Generators bv entstanden ist, entspricht, wegen verspäteter Zahlung und Verwaltungskosten. EUROPOWER Generators bv hat Anspruch auf eine höhere Schadenserzatzforderung, falls sie es nachweisen können. Außerdem wird ein Zins von 12% pro Jahr gefordert werden, ohne dass dafür einiges Mahnschreiben erforderlich ist. Die Gesamtsumme, der Schadenserzatz und die Zinsen sind automatisch fällig, ohne dass dazu einige Inverzugsetzung erforderlich ist. Beim Zahlungsverzug auf dem Fälligkeitstermin von einer einzigen Rechnung, ist der fällige Saldo von allen anderen Rechnungen, sogar von den nicht fälligen Rechnungen automatisch und sofort fällig. Der Zahlungsverzug von einer einzigen Rechnung auf dem Fälligkeitstermin gibt EUROPOWER Generators bv das Recht, sofort alle laufenden Verträge zu brechen. Wenn der Käufer verseht, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkauf automatisch und ohne Inverzugsetzung rückgängig gemacht werden, mittels eines Einschreibebriefs. Je nach den Umständen und insbesondere, wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers eine ungünstige Wende nimmt, kann EUROPOWER Generators bv alle entsprechenden finanziellen Kautionen stellen, um die ungekürzte Ausführung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu versichern. Dieses Ersuchen kann vor oder nach der Lieferung oder auf jeden Moment der Ausführung im Laufe des Vertrages stattfinden. Falls die gebeten Kautionen nicht von dem Käufer gestellt werden, wird EUROPOWER Generators bv darauf Anspruch haben, ihre Verpflichtungen zu verschieben und den Vertrag oder ein Teil des Vertrages zu lösen. Falls das Vertrauen von EUROPOWER Generators bv in die Kreditwürdigkeit des Käufers erschüttert wird, von Geschehnissen, die das Vertrauen in die gute Ausführung von den von dem Käufer eingegangen Verpflichtungen anzweifeln und/oder unmöglich machen, behält EUROPOWER Generators bv sich das Recht vor, sogar wenn die Waren schon ganz oder teilweise versandt worden sind, die Gesamt- oder ein Teil der Bestellung zu verschieben und dem Käufer geeignete Kautionen zu stellen. Falls der Käufer weigert darauf einzugehen, hat EUROPOWER Generators bv Anspruch auf die Annullierung der Gesamt- oder eines Teils der Bestellung, unbeschadet ihres Rechts auf alle Schadenersätze und Zinsen.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt
Solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht völlig erfüllt hat, insbesondere seine Schulden nicht gezahlt hat, bleiben die von EUROPOWER Generators bv gelieferten Waren ihr Eigentum. Die gelieferten Waren bleiben deshalb ihr Eigentum bis völlige Zahlung der Gesamtsumme, Kosten und Zinsen.

Artikel 12: Service
EUROPOWER Generators hat eine zehnjährige Service-Anforderung in Bezug auf die gelieferten Waren, nämlich, dass die gelieferten Waren nach wie vor funktionieren für diese Periode, sofern die übliche Lebensdauer des Produktes nicht überschritten wird. EUROPOWER Generators bv erfüllt diese Service-Anforderung durch die Lieferung der Zubehörteile, Ersatzteile oder den vollständigen Ersatz eines Produktes, dass, von der Funktionalität her, identisch ist, unter der Bedingung, dass die gelieferten Waren Änderungen und Ersätzen nicht unterliegen, die auf die Funktionalität der Waren oder ein bestimmtes Zubehörteil oder System in direkter oder indirekter Verbindung mit den Waren Einfluss haben können.

Bei Uneinigkeiten sind nur die Gerichte von Hasselt, Belgien befugt.

 

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